Vermittlungstätigkeit
(Babysitting / Kinderbetreuung, Künstlervermittlung, Design)
- Zweck des Vermittlungsvertrages ist die
Vermittlung einer Tätigkeit,
- Babysitting / Kinderbetreuung,
- Künstlervermittlung,
- Designauftrag; Es wird ein Auftrag
vermittelt, Auftragnehmerin ist Frau Ursula Burger. Die Rechnung wird
von Ursula Burger ausgestellt. Unter Umständen, tritt Ricarda
Bitzer als Vertreterin auf. Die beim Kunden ausgeführten
Tätigkeiten werden getrennt in Rechnung gestellt.
- Nachhilfe Lehrer, Sprachleherer,
Musik- und Kunstlehrer
zu a.
Hierzu wird dem Kunden (Eltern) Kontakte vermittelt und Adressen von
Babysittern / Kinderbetreuern bekanntgegeben, die dem
Anforderungsprofil, der Eltern weitgehend entsprechen.
zu b.
Hierzu wird dem Kunden ein Künstler vermittelt.
zu c.
Hierzu erteilt der Kunde einen Auftrag. U. U. wird die Adresse der
Designerin Ursula Burger bekannt gegeben
zu d.
Hierzu wird ein Lehrkraft vermittelt
- Der Kunde verpflichtet sich nach
Zustandekommen der erfolgreichen Vermittlung
- von einem Babysitter / Kinderbetreuer
- Auftrag an Künstler
- Auftrag
- von einer Lehrkraft
zur Zahlung der Vermittlungsgebühr.
Die Höhe ist:
zu a.
35 Euro inkl. MWSt für den 1. Kontakt und 25 Euro
inkl. MWSt für jeden weiteren Kontakt
Vermittlungsgebühr pro bekanntgegebenem Namen, Adresse und
Telefonnummer eines Babysitters / Kinderbetreuers (Kontakt). Wenn die
Vermittlung kurzfristig (1 Tag vor Beginn des Babysittings) erfolgt,
beträgt die Vermittlungsgebühr 50 Euro inkl. MWSt pro
Name, Adresse und Telefonnummer eines Babysitters / Kinderbetreuers.
zu b.
10 % - 30 % bei Kleinaufträgen. Zu Grunde liegen hierbei die
Hauptkosten ohne Nebenkosten. Hauptkosten sind der vereinbarte
Stundenlohn bzw. die Gage. Nebenkosten sind die Fahrtkosten,
Aufwandsentschädigungen.
zu c.
10 % vom Umsatz,- ab dem
01.02.04
zu d.
25 Euro für die Vermittlung einer
Lehrkraft.
-
Sie ist zu entrichten
gilt für a) und d) nach der Bereitstellung der Kontakte
(Bewerbungsunterlagen ohne Name und Adresse) aber vor der Bekanntgabe
der Namen und Adressen der Babysitter / Kinderbetreuer
b) und c) sofort nach Vermittlung. Gilt für a), b), c)
Reklamation:
Die Vermittlungsgebühr, wird dem Kunden für den Fall,
dass der Auftrag nicht zustandekommt, aus Gründen, die der
Kunde nicht zu vertreten hat, zurückgezahlt. Die Gage wird
ebenso zurückbezahlt an den Kunden. Abzüglich
etwaiger entstandener Kosten. Ein adequater Ersatz für den
Künstler ist vom Kunden zu akzeptieren.
Voraussetzung:
Der Kunde informiert schriftlich Ricarda Bitzer innerhalb von 2 Tagen
über das Nichtzustandekommen des Auftritts. Das Geld wird
gegen Vorlage des Vertrages zurückerstattet.
Stornierung:
Vermittlungsgebühren für vom Kunden bereits gebuchte
Aufträge können nur aus einem wichtigen Grund
storniert werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt
mindestens 30,-- Euro. Künsterlergagen, die über
Muckids (Ricarda Bitzer) abgerechnet werden, sind bei Stornierung,1
Woche vor Auftritt 25 %, 3 Tage vor dem Auftritt zu 50 %
fällig, 1 Tag vor dem Auftritt zu 80 % vom Kunden
fällig. Bei Stornos zu einem späteren Zeitpunkt
(=weniger als 24 Stunden vor dem Auftritt) sind 100 %
fällig.
- Nach erfolgreicher Vermittlung hat der
Vermittler seine Hauptleistungspflicht erfüllt. Die
Vermittlung ist keine Garantie für darauffolgende
Geschehnisse. Für Schäden aus dem Nichtzustandekommen
eines Auftrages haftet der Vermittler daher nicht, es sei denn, der
Vermittler hat den Schaden zu vertreten. Die weitere
Durchführung des Auftrages obliegt den
- Babysittern
- Künstlern
- der Designerin
- Lehrkräften
Der Vermittler ist nur für seinen Tätigkeitsbereich
verantwortlich.
Kinderparty-Service /
Kindergeburtstag
- Preise:
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. 16 % MWSt. Bei einer
Überschreitung des Zeitraums von 2 Monaten zwischen
Vertragsschluß und Veranstaltungsbeginn, behält sich
die Ricarda Bitzer das Recht vor, eine Preisänderung
vorzunehmen.
- Teilnehmerzahl:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Ricarda Bitzer die genaue Anzahl
der Teilnehmer (Kinder und Erwachsene) bis spätestens 12 Werktage vor der
Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als
garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung
entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende
Bestellungen von zusätzlichem
Material, Personal, u.s.w. werden nach den Listenpreisen von Ricarda
Bitzer gesondert berechnet. Falls die Teilnehmerzahl die Anzahl der
angegebenen Personen überschreitet, werden pro weiterem Kind
20,-- Euro +MWSt berechnet.
- Reklamation:
Offensichtliche Mängel können nur
berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung
unverzüglich nach Erhalt der Ware beziehungsweise unmittelbar
bei der Abholung erfolgt. Der Umtausch von vom Auftraggeber falsch
bestellter Waren ist bei Verkleidung,
Dekoration sowie Geschenken nicht möglich. Verdeckte
Mängel an gelieferten Waren müssen uns unverzüglich nach der Entdeckung
mitgeteilt werden. Für unsachgemäße
Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt Ricarda Bitzer keine
Haftung.
- Zahlung:
Unsere Leistungen sind wie folgt zur Zahlung fällig:
- 40 % der Gesamtkosten bei Auftragserteilung - entsprechend dem
abgegebenem Angebot zzgl. gesetzlich geltemder MWSt.
- Der verbleibende Restbetrag ohne jeden Abzug innerhalb von 1 Woche ab
Erhalt der Endabrechnung.
Desweiteren werden im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen erhoben.
- Eigentumsvorbehalt:
Bei allen Aufträgen behält sich Ricarda Bitzer das
Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises vor.
- Verlust oder Beschädigung von
Mietgegenständen:
Für angemietete Gegenstände obliegt dem Auftraggeber
von der Übernahme bis zur Rückgabe die
Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch
Verschulden des Auftraggebers, seiner Angestellten oder Gäste
werden die erforderlichen Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise
der Reparatur in Rechnung gestellt. Für Gegenstände
aus dem Haushalt (Teller, Töpfe, Gläser)
übernehmen wir keine Haftung. Diese obliegt dem jeweiligen
Haushalt!
- Stornierung:
Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund (Krankheit der Eltern, des
Kindes) kündbar. Folgende Beträge sind bei Storno vom
Kunden fällig: 10 Wochentage vor Partybeginn 25 % des
Angebotspreises, 3 Wochentage vor dem Partybeginn 50 % des
Angebotspreises, 1
Wochentag vor Partybeginn 80 % des Angebotspreises. Bei Stornos zu
einem
späteren Zeitpunkt (=weniger als 24 Stunden vor dem Auftritt)
sind 100 % fällig. Als
Aufwandsentschädigung können desweiteren die
entstandenen Kosten für Konzeption (50 Euro) Einkauf
von Dekorationsmaterial sowie die
Vorbereitungszeit (20 Euro pro Std.) anhand von Belegen dem Kunden in
Rechnung gestellt werden. Ausfallgeld bei Verlegung an einen anderen
Tag 70% des Angebotspreises. Abweichende Vereinbarungen oder
Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Kinderparty / Kindergeburtstag -
Betreung: Ricarda Bitzer und die Aufsichtspersonen haften nicht
für Schadensfälle, die nur leicht fahrlässig
verursacht wurden. Diese Beschränkung gilt nicht für
Personenschäden. Die Aufsichtsplicht obliegt den Eltern.
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Ricarda Bitzer in der Fassung vom 14. September 2008
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