Muckids 
Service für Kinder in München 
Tel.: 089 62009780 

Muckids - Service für Kinder in München
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermittlungstätigkeit
(Babysitting / Kinderbetreuung, Künstlervermittlung, Design)
  1. Zweck des Vermittlungsvertrages ist die Vermittlung einer Tätigkeit,
    1. Babysitting / Kinderbetreuung,
    2. Künstlervermittlung,
    3. Designauftrag; Es wird ein Auftrag vermittelt, Auftragnehmerin ist Frau Ursula Burger. Die Rechnung wird von Ursula Burger ausgestellt. Unter Umständen, tritt Ricarda Bitzer als Vertreterin auf. Die beim Kunden ausgeführten Tätigkeiten werden getrennt in Rechnung gestellt.
    4. Nachhilfe Lehrer, Sprachleherer, Musik- und Kunstlehrer
    zu a.
    Hierzu wird dem Kunden (Eltern) Kontakte vermittelt und Adressen von Babysittern / Kinderbetreuern bekanntgegeben, die dem Anforderungsprofil, der Eltern weitgehend entsprechen.
    zu b.
    Hierzu wird dem Kunden ein Künstler vermittelt.
    zu c.
    Hierzu erteilt der Kunde einen Auftrag. U. U. wird die Adresse der Designerin Ursula Burger bekannt gegeben
    zu d.
    Hierzu wird ein Lehrkraft vermittelt
  2. Der Kunde verpflichtet sich nach Zustandekommen der erfolgreichen Vermittlung
    1. von einem Babysitter / Kinderbetreuer
    2. Auftrag an Künstler
    3. Auftrag
    4. von einer Lehrkraft
    zur Zahlung der Vermittlungsgebühr.

    Die Höhe ist:
    zu a.
    35 Euro inkl. MWSt für den 1. Kontakt und 25 Euro inkl. MWSt für jeden weiteren Kontakt Vermittlungsgebühr pro bekanntgegebenem Namen, Adresse und Telefonnummer eines Babysitters / Kinderbetreuers (Kontakt). Wenn die Vermittlung kurzfristig (1 Tag vor Beginn des Babysittings) erfolgt, beträgt die Vermittlungsgebühr 50 Euro inkl. MWSt pro Name, Adresse und Telefonnummer eines Babysitters / Kinderbetreuers.
    zu b.
    10 % - 30 % bei Kleinaufträgen. Zu Grunde liegen hierbei die Hauptkosten ohne Nebenkosten. Hauptkosten sind der vereinbarte Stundenlohn bzw. die Gage. Nebenkosten sind die Fahrtkosten, Aufwandsentschädigungen.
    zu c.
    10 % vom Umsatz,- ab dem 01.02.04                                         
    zu d.
    25 Euro für die Vermittlung einer Lehrkraft.                                                         

  3. Sie ist zu entrichten
    gilt für a) und d) nach der Bereitstellung der Kontakte (Bewerbungsunterlagen ohne Name und Adresse) aber vor der Bekanntgabe der Namen und Adressen der Babysitter / Kinderbetreuer
    b) und c) sofort nach Vermittlung. Gilt für a), b), c)
    Reklamation:
    Die Vermittlungsgebühr, wird dem Kunden für den Fall, dass der Auftrag nicht zustandekommt, aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, zurückgezahlt. Die Gage wird ebenso zurückbezahlt an den Kunden. Abzüglich etwaiger entstandener Kosten. Ein adequater Ersatz für den Künstler ist vom Kunden zu akzeptieren.
    Voraussetzung:
    Der Kunde informiert schriftlich Ricarda Bitzer innerhalb von 2 Tagen über das Nichtzustandekommen des Auftritts. Das Geld wird gegen Vorlage des Vertrages zurückerstattet.
    Stornierung:
    Vermittlungsgebühren für vom Kunden bereits gebuchte Aufträge können nur aus einem wichtigen Grund storniert werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt mindestens 30,-- Euro. Künsterlergagen, die über Muckids (Ricarda Bitzer) abgerechnet werden, sind bei Stornierung,1 Woche vor Auftritt 25 %, 3 Tage vor dem Auftritt zu 50 % fällig, 1 Tag vor dem Auftritt zu 80 % vom Kunden fällig. Bei Stornos zu einem späteren Zeitpunkt (=weniger als 24 Stunden vor dem Auftritt) sind  100 % fällig.
  4. Nach erfolgreicher Vermittlung hat der Vermittler seine Hauptleistungspflicht erfüllt. Die Vermittlung ist keine Garantie für darauffolgende Geschehnisse. Für Schäden aus dem Nichtzustandekommen eines Auftrages haftet der Vermittler daher nicht, es sei denn, der Vermittler hat den Schaden zu vertreten. Die weitere Durchführung des Auftrages obliegt den
    1. Babysittern
    2. Künstlern
    3. der Designerin
    4. Lehrkräften
Der Vermittler ist nur für seinen Tätigkeitsbereich verantwortlich.

Kinderparty-Service / Kindergeburtstag

  1. Preise:
    Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. 16 % MWSt. Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 2 Monaten zwischen Vertragsschluß und Veranstaltungsbeginn, behält sich die Ricarda Bitzer das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen.

  2. Teilnehmerzahl:
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, Ricarda Bitzer die genaue Anzahl der Teilnehmer (Kinder und Erwachsene) bis spätestens 12 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen von zusätzlichem Material, Personal, u.s.w. werden nach den Listenpreisen von Ricarda Bitzer gesondert berechnet. Falls die Teilnehmerzahl die Anzahl der angegebenen Personen überschreitet, werden pro weiterem Kind 20,-- Euro +MWSt berechnet.

  3. Reklamation:
    Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware beziehungsweise unmittelbar bei der Abholung erfolgt. Der Umtausch von vom Auftraggeber falsch bestellter Waren ist bei Verkleidung, Dekoration sowie Geschenken nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren müssen uns unverzüglich nach der Entdeckung mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt Ricarda Bitzer keine Haftung.

  4. Zahlung:
    Unsere Leistungen sind wie folgt zur Zahlung fällig:
    - 40 % der Gesamtkosten bei Auftragserteilung - entsprechend dem abgegebenem Angebot zzgl. gesetzlich geltemder MWSt.
    - Der verbleibende Restbetrag ohne jeden Abzug innerhalb von 1 Woche ab Erhalt der Endabrechnung.
    Desweiteren werden im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen erhoben.

  5. Eigentumsvorbehalt:
    Bei allen Aufträgen behält sich Ricarda Bitzer das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

  6. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen:
    Für angemietete Gegenstände obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Auftraggebers, seiner Angestellten oder Gäste werden die erforderlichen Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt. Für Gegenstände aus dem Haushalt (Teller, Töpfe, Gläser) übernehmen wir keine Haftung. Diese obliegt dem jeweiligen Haushalt!

  7. Stornierung:
    Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund (Krankheit der Eltern, des Kindes) kündbar. Folgende Beträge sind bei Storno vom Kunden fällig: 10 Wochentage vor Partybeginn 25 % des Angebotspreises, 3 Wochentage vor dem Partybeginn 50 % des Angebotspreises, 1 Wochentag vor Partybeginn 80 % des Angebotspreises. Bei Stornos zu einem späteren Zeitpunkt (=weniger als 24 Stunden vor dem Auftritt) sind  100 % fällig. Als Aufwandsentschädigung können desweiteren die entstandenen Kosten für Konzeption (50 Euro) Einkauf von Dekorationsmaterial sowie die Vorbereitungszeit (20 Euro pro Std.) anhand von Belegen dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Ausfallgeld bei Verlegung an einen anderen Tag 70% des Angebotspreises. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  8. Kinderparty / Kindergeburtstag - Betreung: Ricarda Bitzer und die Aufsichtspersonen haften nicht für Schadensfälle, die nur leicht fahrlässig verursacht wurden. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden. Die Aufsichtsplicht obliegt den Eltern. 

Haftungsausschluss

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Der Betreiber ist jederzeit berechtigt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erweitern, zu ändern, oder durch neue zu ersetzen. Alle Mitglieder/Kunden verpflichten sich regelmässig selbst die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Veränderungen zu lesen. Das Datum am Ende gibt einen Hinweis auf Neuerungen.

Vertragsbestandteil sind die AGB von Ricarda Bitzer in der Fassung vom 14. September 2008

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