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Versicherung des Haushaltsführenden:
Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach
dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) unfallversichert. Unter den
Begriff Haushaltshilfen fallen u.a. Reinigungskräfte, Babysitter,
Au-pairs, Küchenhilfen, Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist für
die Beschäftigten beitragskostenfrei, die Kosten werden vom
Arbeitgeber - d.h. dem Haushaltsführenden - getragen.
Weitere Erläuterungen zu diesem Thema finden
Sie unter:
www.Unfallkassen.de
Versicherung des Babysitters:
Grundsätzlich ist eine Babysitter-Tätigkeit in der Privathaftpflichtversicherung
mitabgedeckt. Dabei ist zu beachten, dass es sich um ein geringfügige
Beschäftigung handelt.
Vorsichthalber sollte aber nochmal bei der Versicherung nachgefragt
werden. Da der Leistungsumfang unterschiedlich ist.
Die Einstufung als Tagesmutter (Vollzeit) und die damit verbundene
Tätigkeit wird in der privaten Haftpflichtversicherung mit
einem Zuschlag abgedeckt.
Eine Absprache mit dem Versicherungsunternehmen
ist erforderlich.
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