Muckids 
Service für Kinder in München 
Tel.: 089 62009780 

Muckids - Service für Kinder in München
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Babysitting / Kinderbetreuung

Haftung

Versicherung des Haushaltsführenden:
Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) unfallversichert. Unter den Begriff Haushaltshilfen fallen u.a. Reinigungskräfte, Babysitter, Au-pairs, Küchenhilfen, Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Beschäftigten beitragskostenfrei, die Kosten werden vom Arbeitgeber - d.h. dem Haushaltsführenden - getragen.

Weitere Erläuterungen zu diesem Thema finden Sie unter:
www.Unfallkassen.de

Versicherung des Babysitters:
Grundsätzlich ist eine Babysitter-Tätigkeit in der Privathaftpflichtversicherung mitabgedeckt. Dabei ist zu beachten, dass es sich um ein geringfügige Beschäftigung handelt.
Vorsichthalber sollte aber nochmal bei der Versicherung nachgefragt werden. Da der Leistungsumfang unterschiedlich ist.
Die Einstufung als Tagesmutter (Vollzeit) und die damit verbundene Tätigkeit wird in der privaten Haftpflichtversicherung mit einem Zuschlag abgedeckt.

Eine Absprache mit dem Versicherungsunternehmen ist erforderlich.

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